Melden und Alarmieren
Melden an Externe Stellen (Feuerwehr und andere Infostellen)
- Direkte Meldung an die Feuerwehr: Eine moderne Brandmeldeanlage (BMA) mit einer aufgeschalteten Brandmeldeanlage-Übertragungseinrichtung (BMA-ÜE) ist in der Lage, einen bestätigten Brandalarm automatisch und direkt an die zuständige Feuerwehrleitstelle zu melden. Dies geschieht über eine gesicherte Übertragungsleitung. Die Übermittlung umfasst in der Regel Informationen über den Ort des Alarms (Gebäude, Geschoss, Meldergruppe oder sogar die genaue Meldernummer) und den Typ des Alarms (z.B. automatischer Brandmelder, manueller Druckknopfmelder). Diese schnelle und präzise Alarmierung ermöglicht es der Feuerwehr, ohne Zeitverlust mit den entsprechenden Einsatzkräften zum Brandort auszurücken.
- Benachrichtigung anderer Infostellen: Je nach den spezifischen Anforderungen des Brandschutzkonzepts und den betrieblichen Abläufen können auch andere relevante Stellen automatisch informiert werden. Dazu können gehören:
- Interne Notfallteams oder Sicherheitsdienste: Um frühzeitig interne Maßnahmen zur Brandbekämpfung oder Evakuierung einzuleiten.
- Technische Überwachungszentralen: Bei Anlagen mit übergeordneten Sicherheitssystemen.
- Verantwortliche Personen im Gebäude: Z.B. Hausmeister, Brandschutzbeauftragte oder Führungskräfte. Die Art und Weise der Benachrichtigung kann vielfältig sein (z.B. Telefonanruf, SMS, E-Mail, Weiterleitung an ein internes Alarmsystem). Die Konfiguration, welche Stellen im Alarmfall benachrichtigt werden, erfolgt bei der Planung und Installation der BMA.
Auslösen des Alarms im Schutzbereich
- Interne Alarmierung: Neben der externen Meldung ist die BMZ auch dafür zuständig, den Alarm innerhalb des betroffenen Gebäudes oder Schutzbereichs auszulösen. Dies dient dazu, die sich dort aufhaltenden Personen unmittelbar vor der Gefahr zu warnen und sie zur Evakuierung aufzufordern.
- Art der internen Alarmierung: Die Alarmierung im Schutzbereich erfolgt in der Regel durch:
- Akustische Signalgeber (Sirenen, Hupen): Gut hörbare Alarmsignale, die sich von anderen Geräuschen im Gebäude deutlich unterscheiden. Die Art des Alarmsignals (z.B. Dauerton, pulsierender Ton) kann in den Vorschriften festgelegt sein.
- Optische Signalgeber (Blitzleuchten): Wichtig für die Alarmierung in lauten Umgebungen oder für gehörgeschädigte Personen.
- Sprachalarmierungsanlagen (SAA): In größeren oder komplexeren Gebäuden werden oft Sprachalarmierungsanlagen eingesetzt, die klare und verständliche Anweisungen zur Evakuierung oder zum Verhalten im Brandfall durchgeben. Die Ansteuerung der SAA erfolgt ebenfalls durch die BMZ.
Die BMZ fungiert als zentrale Schnittstelle für die Brandmeldung und Alarmierung. Sie gewährleistet eine schnelle, zuverlässige und automatisierte Weiterleitung von Brandereignissen an die relevanten externen Stellen, insbesondere die Feuerwehr, um eine zügige Intervention zu ermöglichen. Gleichzeitig sorgt sie durch die Auslösung interner Alarmefür die rechtzeitige Warnung der Personen im Gefahrenbereich, um eine sichere Evakuierung zu unterstützen. Diese duale Funktion ist entscheidend für die Effektivität von Brandmeldesystemen im Schutz von Leben und Sachwerten. Die genaue Konfiguration und die Art der Meldungen und Alarme werden an die spezifischen Bedürfnisse und Risiken des jeweiligen Objekts angepasst.