Fluchtwegeausstattung

Die Ausstattung von Flucht- und Rettungswegen ist ein fundamentaler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes in Gebäuden. Sie dient dazu, Personen im Brandfall oder in anderen Gefahrensituationen eine schnelle und sichere Evakuierung zu ermöglichen und den Einsatzkräften den Zugang für Rettungsmaßnahmen zu erleichtern. Eine adäquate Fluchtwegeausstattung ist gesetzlich vorgeschrieben und trägt maßgeblich zur Minimierung von Personenschäden bei.

Die wesentlichen Elemente der Fluchtwegeausstattung umfassen:

  • Fluchtwegkennzeichnung
    Gut sichtbare und dauerhafte Rettungszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 weisen den Verlauf der Flucht- und Rettungswege eindeutig aus. Diese Beschilderung muss auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erkennbar sein, weshalb häufig nachleuchtende oder hinterleuchtete Schilder eingesetzt werden. Die Kennzeichnung muss den gesamten Fluchtweg vom Aufenthaltsort bis zum sicheren Bereich im Freien oder einem gesicherten Brandabschnitt umfassen. Richtungsänderungen und Hindernisse müssen klar gekennzeichnet sein.
  • Sicherheitsbeleuchtung
    Eine unabhängige Sicherheitsbeleuchtungsanlage gemäß DIN EN 1838 und ASR A3.4/7 sorgt bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung für eine ausreichende Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege. Dies ermöglicht eine sichere Orientierung und Fortbewegung auch bei Dunkelheit oder starker Rauchentwicklung. Die Sicherheitsbeleuchtung muss eine definierte Beleuchtungsstärke gewährleisten und über eine Notstromversorgung verfügen, die den Betrieb für eine vorgeschriebene Zeit sicherstellt.
  • Handfeuermelder
    Gut zugängliche und deutlich gekennzeichnete Handfeuermelder ermöglichen es Personen, einen Brand frühzeitig manuell zu melden. Die Platzierung der Handfeuermelder ist in den Brandschutzvorschriften geregelt, in der Regel in der Nähe von Ausgängen und in frequentierten Bereichen.
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
    Verbandkästen und gegebenenfalls weitere Erste-Hilfe-Ausstattung müssen in ausreichender Anzahl und gut erreichbar entlang der Fluchtwege vorhanden sein. Ihre Kennzeichnung erfolgt durch das entsprechende grüne Rettungszeichen mit weißem Kreuz.
  • Notausgänge und Notausgangsverschlüsse
    Notausgänge müssen leicht zu öffnen sein und dürfen während der Betriebszeiten nicht versperrt oder verstellt werden. Notausgangsverschlüsse müssen den Anforderungen der DIN EN 179 (für Notausgänge) oder DIN EN 1125 (für Paniktüren) entsprechen und eine schnelle Freigabe im Notfall ohne Schlüssel ermöglichen. Die Betätigungselemente müssen gut erkennbar und einfach zu handhaben sein.
  • Freihaltung der Fluchtwege
    Flucht- und Rettungswege dürfen nicht durch Gegenstände, Lagerungen oder sonstige Hindernisse verstellt werden. Die vorgeschriebene Mindestbreite der Fluchtwege muss jederzeit gewährleistet sein, um eine zügige Evakuierung zu ermöglichen.

Die Planung und Installation der Fluchtwegeausstattung muss sorgfältig unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes, der Nutzung und der geltenden Brandschutzvorschriften erfolgen. Eine regelmäßige Überprüfung und Wartung der gesamten Ausstattung ist unerlässlich, um ihre Funktionsfähigkeit im Notfall sicherzustellen. Dies umfasst die Kontrolle der Beleuchtung, der Beschilderung, der Notausgangsverschlüsse und die Freihaltung der Wege.

Die korrekte und vollständige Ausstattung von Flucht- und Rettungswegen ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit von Personen in Gebäuden und ermöglicht eine geordnete und schnelle Evakuierung im Gefahrenfall.